Führerschein-klasse A

Der Motorradführerschein

Hier findest du alle Informationen zu den Fahrschulklassen A, A2, A1, AM und Mofa.

Wenn Du Fragen hast, melde Dich gerne bei uns.

Klasse A

Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Anmeldung: Mit 23 1/2 Jahren

Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.

Klasse A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren

Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM & A1 mit ein.

Klasse A1

Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

Klasse AM

Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens  50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  4. Leermasse max. 350 kg

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

Mofa

Die Fahrschulklasse Mofa erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, einsitzig, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h:

  1. Elektro- oder Verbrennungsmotor
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Alter: 15 Jahre
Anmeldung: Mit 14 1/2 Jahren

Klasse B196 (A1)

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

Vorbesitz: Klasse B, 5 Jahre
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: Nur innerhalb Deutschland

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Unterrichtszeiten

Bad Wildungen

Montag - Freitag
Bürozeiten: 8:00 - 14:00 Uhr + 17:30 - 18:30 Uhr

Unterricht: 18:30 - 20:00 Uhr

Edertal-Giflitz

Dienstag und Donnerstag
Bürozeiten: 17:30 - 18:30 Uhr

Unterricht: 18:30 - 20:00 Uhr

Fritzlar

Montag, Mittwoch & Freitag
Bürozeiten: 17:00 – 18:30 Uhr

Unterricht: 18:30 – 20:00 Uhr

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